Donnerstag, 20 Februar 2020 23:53

Deutsche Rentenversicherung

deutsche rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung ist der Name, unter dem seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. Deutsche Rentenversicherung ist gemeinsamer Name und gemeinsames Logo für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.

Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Namen der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wie etwa Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr.

 

Geschichte

Vorgänger und Gründer der Deutschen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland waren die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Seekasse und die Bahnversicherungsanstalt sowie als Spitzenverband der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der auch das Rechenzentrum (DSRV – Datenstelle der Rentenversicherung) in Würzburg betrieb.

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte war für die Durchführung der Versicherung für Angestellte (BfA) in der Rentenversicherung für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten für die Arbeiter und Handwerker und die Bahnversicherungsanstalt für Beschäftigte der Bahn in der Rentenversicherung für Arbeiter, die Bundesknappschaft für bergbaulich Beschäftigte in der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie die Seekasse für Seeleute zuständig. Die Veranlagung der selbständigen Künstler und Publizisten, für deren Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der Künstlersozialkasse als besonderer Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.

2014 wurde die deutsche Rentenversicherung 125 Jahre alt.

 

Aufgabe der Vermögensbasis

Aufgrund von Veränderungen in der Arbeitswelt nahm der anfänglich geringe Anteil der angestellten Versicherten stark zu und übertraf schließlich den Anteil der als Arbeiter definierten Versicherten. Dies führte zu großen Unterschieden im Bestand an Versicherten und Rentnern bei den Trägern der Rentenversicherung für Angestellte und denen der Rentenversicherung für Arbeiter. Mit Einführung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Jahr 1992 wurden die unterschiedlichen Rechtsvorschriften (Reichsversicherungsordnung für die Rentenversicherung der Arbeiter, Angestelltenversicherungsgesetz für die Rentenversicherung der Angestellten) vereinheitlicht und das Reichsknappschaftsgesetz für die knappschaftliche Rentenversicherung mit einbezogen. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde damit die historisch bedingte Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte aufgegeben. Die bis dahin angesparten Vermögen wurden seither durch Umstellen von dieser Basis auf ein mit Steuern kofinanziertes Umlageverfahren aufgezehrt. Ihre Berechtigung finden die Steuerzuschüsse in den versicherungsfremden Leistungen, die von der Rentenversicherung übernommen werden mussten.

Im Zuge einer Organisationsreform wurden am 1. Oktober 2005 die Trennung zwischen Angestellten- und Arbeiter-Rentenversicherung aufgehoben sowie BfA und VDR zur Deutschen Rentenversicherung Bund fusioniert und die Anzahl der regionalen Versicherungsanstalten (vormals Landesversicherungsanstalten) reduziert. Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zusammengefasst.

Bei der Erstzuteilung einer Versicherungsnummer zur allgemeinen Rentenversicherung werden die Versicherten den Trägern gleichmäßig zugeordnet, sofern nicht die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gegeben ist. Die Zuordnung erfolgt in einem Ausgleichsverfahren anhand der Versicherungsnummer. Mittelfristig sollen 55 % der Versicherten von den Regionalträgern, 40 % von der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 % von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut werden. Für bereits versicherte Arbeitnehmer ändert sich grundsätzlich nichts, für sie bleibt der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig, kann sich aber aufgrund Hauptwohnsitzverlagerung ändern. Um jedoch den Ausgleich zwischen den Trägern nicht zu lange andauern zu lassen, wird eine begrenzte Anzahl von Versicherten von der DRV Bund zu den Regionalträgern umgegliedert. Für Versicherte, die mindestens einen Beitrag zur Bahnversicherungsanstalt, Knappschaft oder Seekasse entrichtet haben, ist immer die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

 

Organisation

Die Deutsche Rentenversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.

 

Organe

Zentrale Entscheidungen zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung werden von Selbstverwaltungsorganen getroffen; vorbereitet werden solche Entscheidungen vom Erweiterten Direktorium.

Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung
Sie setzen sich aus Mitgliedern der Selbstverwaltungen aller Träger zusammen und repräsentieren somit alle Rentenversicherungsträger.

Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund
Aufgrund der Organisationsreform der Rentenversicherung wurde die Zahl der Sitze in der Bundesvertreterversammlung mit Beginn der neuen Wahlperiode von 96 auf 60 reduziert. 28 Personen hiervon gehören den Selbstverwaltungen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung an, zwei Mitglieder der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Dazu kommen die 30 bei der Sozialwahl 2017 gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung sind Rüdiger Herrmann (Versichertenseite) und Jens Dirk Wohlfeil (Arbeitgeberseite).

Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund
Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Acht Mitglieder werden auf Vorschlag der im Rahmen der Sozialwahl gewählten Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt. Weitere zwölf Mitglieder werden auf Vorschlag der Vertreter der Regionalträger und zwei Mitglieder auf Vorschlag der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gewählt. Die acht Mitglieder des Bundesvorstandes stellen zugleich den Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund dar. Zum Vorsitzenden des Bundesvorstandes wurde Alexander Gunkel gewählt. Er vertritt die Gruppe der Arbeitgeber. Für die Gruppe der Versicherten wurde Annelie Buntenbach zur alternierenden Vorsitzenden gewählt.

Erweitertes Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund
Von der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird auch das Erweiterte Direktorium gewählt. Es bereitet Entscheidungen vor, die alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung betreffen und ist zuständig für im Gesetz definierte Aufgaben, wie etwa im Bereich der Versichertenverteilung und der Finanzsteuerung. Es besteht (Stand 03.2018) aus.

  • Jork Beßler, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland,
  • Werner Krempl, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern,
  • Thomas Keck, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen,
  • Ingrid Künzler, Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Nord

Zum Erweiterten Direktorium gehören ebenfalls:

  • Peter Grothues, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Stephan Fasshauer, Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Zum Vorsitzenden des Erweiterten Direktoriums wurde Werner Krempl gewählt.

 

Träger

Die Deutsche Rentenversicherung hat 16 rechtlich selbständige Versicherungsträger. Diese sind entweder regionenübergreifend/bundesweit (Bundesträger) oder in einer bestimmten Region (Regionalträger) zuständig. Im Jahr 2016 waren bei der DRV inklusive Eigenbetriebe und Sonderbereiche insgesamt 60 987 Mitarbeiter beschäftigt.

 

Quelle

 

 

Gelesen 3433 mal Letzte Änderung am Montag, 14 Juni 2021 20:08

Ähnliche Artikel